Aushangpflichtige Gesetze
Die aktuellen Vorschriften zum ArbeitnehmerInnenschutz können im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts online nachgelesen werden.
Es besteht auch die Möglichkeit im Büro bei der jeweiligen Zweigstelle oder in der Zentrale die Vorschriften einzusehen. Ein Computer mit Internetanschluss und Druckmöglichkeit wird vorort zur Verfügung gestellt. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.